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Ferienjobs: DGB-Jugend gibt Tipps und fordert Gerechtigkeit

12.07.2017
Pressemitteilung DGB Region Niederrhein 2017
Sommer, Sonne, Ferienjob: Viele Studierende und Schüler werden auch in diesen Sommerferien wieder die Möglichkeit nutzen, etwas dazu zu verdienen. Für den DGB ist es wichtig, dass es dabei fair und gerecht zugeht: „Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen eingehalten werden. Und zutiefst ungerecht wird es, wenn die Gesetzeslücke beim Mindestlohn, der für unter 18-Jährige nicht gezahlt werden muss, ausgenutzt wird. Auch Minderjährige verdienen das Mindeste oder mehr“, fordert DGB-Jugendbildungsreferent für den Niederrhein Fabian Kuntke.
Ferienjobs gibt es in vielen Branchen, aber Schülerinnen und Schüler dürfen längst nicht alles machen. „Im Jugendarbeitsschutzgesetz ist festgelegt, unter welchen Bedingungen Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen“, sagt Fabian Kuntke. Grundsätzlich sei Kinderarbeit bis einschließlich dem 14. Lebensjahr verboten.“ Nur wenn die Eltern zustimmen, dürfen Kinder über 13 Jahre bis zu zwei, in der Landwirtschaft drei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten. Es dürfen aber nur leichte Tätigkeiten sein – zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitung austragen oder Botengänge“, so Kuntke weiter.

Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen nicht länger als vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben, denn Schulferien sind zur Erholung da. Schwere körperliche oder gefährliche Arbeiten sowie Akkordarbeit sind auch für diese Altersgruppe tabu. Es dürfen bis 8 Stunden am Tag und nicht mehr als 40 Stunden in der Woche gearbeitet werden. Außerdem darf auch im Zeitraum zwischen 20 und 6 Uhr nicht gearbeitet werden. Wenige Ausnahmen gibt es für Schüler über 16 Jahre. Sie dürfen zum Beispiel in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten, jedoch nicht an Wochenenden.

Weiterhin schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz Ruhepausen für unter 18-Jährige vor. Schüler, die viereinhalb bis sechs Stunden am Tag arbeiten, haben Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Bei mehr als sechs Stunden sind es 60 Minuten.

Der Mindestlohn von 8,84 Euro gilt auch für Ferienjobber, offiziell aber erst ab dem 18. Lebensjahr. Beiträge zur Sozialversicherung fallen bei Ferienjobs nicht an. Steuern sind allerdings schon zu bezahlen, wenn der Lohn über dem monatlichen Lohnsteuerfreibetrag von 735 Euro brutto liegt. „Nebenjobber, die über den Steuerfreibetrag hinaus verdienen, können über eine Einkommenssteuererklärung die Erstattung der Steuern beantragen“, erläutert Kuntke.

Sollte es beim Ferienjob mal haken, können sich betroffene Schüler und Studierende gerne an ihre Gewerkschaft vor Ort wenden! „Schließlich soll die extra Portion Eis auch schmecken, die man sich mit dem Ferienjob dazu verdienen will“ so Kuntke zum Schluss.