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DGB Duisburg kritisiert Ausweitung der Minijob-Grenzen: Keine weitere Flexibilisierung auf Kosten der Beschäftigten!

18.10.2018
Pressemitteilung DGB Region Niederrhein 2018
Morgen berät der Bundesrat über den Vorschlag der nordrhein-westfälischen Landesregierung, die Verdienstobergrenzen für Minijobs künftig mit der Entwicklung des Mindestlohnes dynamisch zu erhöhen. Angelika Wagner, DGB-Vorsitzende in Duisburg, lehnt diese Idee ab:
Anstatt die Obergrenze auszuweiten, ist es sinnvoller, Minijobbenden Hilfen anzubieten, damit sie eine sozialversicherte Anstellung finden. Minijobs sichern keine eigenständige Existenz und keine auskömmliche Rente. Sie bieten kaum Perspektiven oder Zugang zu Weiterbildung. Für Unternehmen sind Minijobs bei Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes teurer als reguläre sozialversicherte Beschäftigung. Wir brauchen eine strukturierte Beratung für Beschäftigte und Arbeitgeber mit mehr Aufklärung über Rechte von Minijobbern und Pflichten der Betriebe. Schon heute ist NRW das Bundesland mit dem höchsten Anteil an Minijobbern. In Duisburg sind über 35.000 Beschäftigte in Minijobs, 25.000 von ihnen ausschließlich in Minijobs beschäftigt, 10.000 im Nebenjob. Zwar waren Minijobs nie als reguläre Beschäftigung gedacht, doch zeigen sich in der Realität sehr hohe Klebeeffekte – vor allem bei Frauen. So sind in Duisburg fast 62 Prozent der Minijobber weiblich. Das Problem: Minijobber stehen nicht unter dem Schutz der Sozialversicherung. Das bedeutet, sie erhalten kein Arbeitslosengeld, verfügen über keinen eigenen Krankversicherungsschutz, und ihre Rentenoption ist minimal. Das ist auch eine Ursache für die hohen Rentenunterschiede zwischen Männern und Frauen“, kritisiert Wagner.

„Werden künftig die Verdienstobergrenzen angehoben, wird sich die Zahl der Minijobber noch einmal deutlich ausweiten – mit erheblichen Nachteilen für die Beschäftigten: Sie erhalten oft niedrigste Löhne und bekommen häufig grundlegende Arbeitnehmerrechte und tarifvertragliche Vorteile vorenthalten. So wird etwa jedem dritten Minijobbenden der gesetzliche Anspruch auf bezahlten Urlaub verwehrt und rund 46 Prozent bekommen im Krankheitsfall keinen Lohn. Das ist ein Skandal!

Gleichzeitig werden Beschäftigte in Minijobs oft unterhalb ihrer Qualifikation eingesetzt und haben kaum Zugang zu Weiterbildung. Dies führt oftmals in eine berufliche Sackgasse für die Betroffenen und verschärft mittelfristig den Fachkräftemangel. Wird nun dem Gesetzesvorschlag zugestimmt, werden Flexibilisierungswünsche der Arbeitgeber auf Kosten der Beschäftigten gelöst. Es ist enttäuschend, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung sich für diese Idee im Bundesrat starkmacht. Von einer Regierung, die mit dem Slogan ‚Land der fairen Arbeit´ wirbt, hätten wir auf Bundesebene ein anderes Engagement erwartet. Ihr Ziel muss es sein, möglichst viele Menschen in gute Arbeit zu bringen: also sozialversichert, unbefristet und zu tarifvertraglichen Bedingungen – nicht die Zahl der Minijobbenden zu erhöhen.“