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DGB Region Niederrhein befürwortet Änderungen zum sozialen Arbeitsmarkt

08.11.2018
Pressemitteilung DGB Region Niederrhein 2018
Die DGB Region Niederrhein begrüßt die Änderungen zum Teilhabechancengesetz, das an diesem Donnerstag im Bundestag verabschiedet wurde. „Die Überarbeitung des Teilhabechancengesetzes befürworten wir aus-drücklich. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben von Anfang an kritisiert, dass sich der staatliche Lohnkostenzuschuss auf der Basis des Mindestlohns orientieren sollte“, so Angelika Wagner, Regionsgeschäfts-führerin des DGB. Das ist jetzt vom Tisch. Der Tariflohn stellt jetzt die Basis des staatlichen Lohnkostenzuschus-ses. „Damit werden die tarifgebundenen Unternehmen nicht benachteiligt und prekäre Beschäftigungsformen stärker eingedämmt“, so Wagner weiter.
Diese neue Situation stellt nun das benötigte Signal dar, welches die Forderung nach mehr Tarifbindung unterstreicht. Neben den Änderungen beim Lohnkostenzuschuss begrüßt der DGB die Absenkung der Hürden für den Zugang zum sozialen Arbeitsmarkt. „Wenn der soziale Arbeitsmarkt ein Erfolgsmodell werden soll, muss er auch für Langzeitarbeitslose offen stehen, die weniger als sieben Jahre Arbeitslosengeld beziehen.

Wir fordern die Kommunen jetzt auf, die Chance des sozialen Arbeitsmarktes zu nutzen, um die hohe Langzeit-arbeitslosigkeit in unserer Region weiter zu senken und diese vor allem mit tariflicher Beschäftigung zu beset-zen. Hierbei müssen auch Menschen mit geringer Qualifikation vom sozialen Arbeitsmarkt profitieren“, so Wag-ner abschließend.