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DGB: Gesetzlicher Mindestlohn ist gestiegen

10.01.2019
Pressemitteilung DGB Region Niederrhein 2019
Seit dem 01.01.2019 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 9,19 Euro brutto pro Stunde erhöht worden. Rund vier Millionen Menschen hatten mit Einführung des Mindestlohnes Anspruch auf eine Lohnerhöhung. Laut dem Statistischen Bundesamt wurden im April 2017 1,4 Million Beschäftigte mit dem Mindestlohn vergütet. Rund die Hälfte der Mindest-lohn-Beschäftigung sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, gefolgt von Teilzeitbeschäftigen (ca. 30 Prozent). Auch in Duisburg profitieren viele Beschäftigte vom Anstieg des Mindestlohns, im Dezember 2018 gingen 30.855 Duisburger_Innen einer geringfügigen Beschäftigung nach. „Wir sind froh, dass der gesetzliche Mindestlohn wirkt und vor Ort ankommt“, so Angelika Wagner, DGB-Vorsitzende in Duisburg. „Viele Gegner des Mindestlohngesetzes hatten Massenarbeitslosigkeit und Abwanderung von Unternehmen prognostiziert und wurden eines Besseren belehrt“. Der Deutsche Gewerkschaftsbund versteht den Mindestlohn als absolute Lohnuntergrenze und konnte in der Mindestlohnkommission durchsetzen, dass dieser erneut am 01.01.2020 auf 9,35 Euro ansteigt. Der Mindestlohn sorgt ebenfalls mit der guten ökonomischen Entwicklung der vergangenen Jahre für eine Stabilisierung der Konjunktur. „Die gestiegenen Löhne bedingen eine gesteigerte Kaufkraft und diese wiederum eine Stabilisierung der Konjunktur“ so Wagner. Ein Cent mehr Mindestlohn hat etwa 20 Millionen € mehr Kaufkraft pro Jahr zur Folge. Für die kommenden zwei Jahre bedeutet dies folglich ein Kaufkraftgewinn von 1,6 Milliarden Euro. Geld, was in der Regel unmittelbar wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückfließt.
Allerdings sind nach wie vor Verstöße gegen den Mindestlohn an der Tagesordnung. Nach Schätzungen sind zwischen 830.000 und 2,2 Millionen Beschäftige davon betroffen. Dabei sind Beschäftige im Einzelhandel und der Gastronomie besonders betroffen. Die Tricks der Arbeitgeber sind vielseitig. So werden Minijobbern beispielsweise neue Arbeitsverträge zur Unterschrift vorgelegt, die geringere Arbeitsstunden als bisher vorsehen. Erwartet wird dennoch, dass der alte Arbeitsumfang erbracht wird- nun aber un- oder „schwarz“ bezahlt. Um Missbrauch vorzubeugen fordert der DGB seit Jahren die personelle Aufstockung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die Einführung eines Gesetzes zum konkreten Schutz von Beschäftigten, die Mindestlohnverstöße anzeigen oder aber auch die Einführung von Regelungen zur tagesaktuellen Erfassung der Arbeitszeit und Aufbewahrung der Unterlagen vor Ort. „Wir müssen den Mindestlohn so weiterentwickeln, dass er wirklich existenzsichernd ist! Ein wichtiger Hinweis: Mindestlohnansprüche können drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.“, so Wagner abschließend. Für weitere Informationen weist der DGB auf die Internetseite www.mindestlohn.de hin.