Duisburg, 24.07.2019
Wie in der Schulzeit darauf zu hoffen, dass das Thermometer im Laufe des Tages so hoch steigt, das es Hitzefrei gibt? Können Arbeitnehmer_innen leider nicht, da es keinen rechtlichen Anspruch auf „Hitzefrei“ gibt. „Dennoch gibt es Regeln und Vorschriften, wie die Beschäftigten vor zu hohen Temperaturen geschützt werden müssen“, erklärt Fabian Kuntke von der DGB Jugend Niederrhein. Die Grundlage hierzu ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung und der damit verbundenen Arbeitsstättenregel. „Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet den Arbeitgeber, in Arbeitsräumen eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur zu gewährleisten. Nach der Arbeitsstättenregel (ASR 3.5)
soll der Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen ergreifen, wenn die Außenlufttemperatur über 26 °C beträgt“, erklärt Fabian Kuntke und führt weiter aus: „Erst wenn die Raumtemperatur die Marke von 30°C überschreitet,
muss der Arbeitgeber tätig werden und wirksame Maßnahmen ergreifen, um die Belastung der Beschäftigten zu verringern. Außerdem
muss der Arbeitgeber auf besonders gefährdete Beschäftigte wie Jugendliche, Ältere, Schwangere oder stillende Mütter achten. Auch wer besonders schwer körperlich arbeitet, hat Anspruch auf entsprechende Erleichterungen.“
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