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Studierende am Niederrhein warten auf ihren Lohn- DGB-Jugend hilft beim Einfordern von Arbeitnehmerrechten

03.07.2018
Pressemitteilung DGB Region Niederrhein 2018
Studierende, die neben dem Studium in einer abhängigen Beschäftigung arbeiten - ganz gleich, ob es sich dabei um einen Minijob, eine kurzfristige- oder reguläre studentische Beschäftigung handelt - werden oftmals als Werksstudent*in bezeichnet. Viele Unternehmen am Niederrhein setzen seit einigen Jahren auf diese flexiblen und gut ausgebildeten Arbeitskräfte.
Soweit alles mit rechten Dingen zugeht, spricht nichts gegen eine Anstellung als Werksstudent*in. Vielmehr können solche Beschäftigungsverhältnisse unteranderem dazu genutzt werden, um die an der Hochschule vermittelte Theorie in die Praxis umzusetzen und gleichzeitig etwas Geld dazuzuverdienen.

Im Falle mehrerer Studierender aus der DGB-Region Niederrhein führte eine solche kurzfristige Anstellung nicht zur erwünschten Aufbesserung des Geldbeutels. Seit einigen Wochen warten mehr als 80 Studierenden auf ihre vertraglich vereinbarte Lohnzahlung.

„Als wir von den Problemen vor Ort erfahren haben, sind wir unmittelbar aktiv geworden“, erklärt Nora Warschewski von der örtlichen DGB-Hochschulgruppe und führt weiter aus: „Zunächst haben wir uns einen Überblick verschafft um festzustellen, wie viele Studierende betroffen sind und waren erschrocken, dass es so viele sind“. In mehreren Infoveranstaltungen wurden die überwiegend internationalen Studierenden über ihre Rechte und Möglichkeiten aufgeklärt. „Gerade Studierende, die kein regelmäßiges Einkommen aufweisen, sind von solchen Jobs und der vertraglich vereinbarten Bezahlung abhängig. Für einige Studierende kann eine ausbleibende Lohnzahlung sogar existenzielle Probleme mit sich bringen“, verdeutlicht Fabian Kuntke, Jugendbildungsreferent beim DGB Niederrhein, die derzeitige Situation. „ Es ist ein Unding, dass es in unserer heutigen Zeit immer noch zu solchen Problemen mit Arbeitgebern kommt. Wir sind froh, dass wir mit unserer Mitgliedsgewerkschaft ver.di erste Schritte einleiten konnten, um den betroffenen Studierenden zu ihrem Recht zu verhelfen“. Der DGB wird über den weiteren Verlauf berichten.